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Berechnung der Wasser- und Abwasserkosten

Berechnung der Wasser- und Abwasserkosten

Wie errechnen sich meine Wasser- und Abwasserkosten?

In die Kostenart Wasser und Abwasser fließen die umlagefähigen Kostenpositionen entsprechend der Betriebskostenverordnung ein. Neben den Arbeitspreisen und Grundgebühren pro Zähler sind dies z.B. auch Mietkosten für die Zähler, Wartungskosten und Kosten des Abrechnungsunternehmens.

Der ermittelte Wasserverbrauch dient als Umlagegröße für die Kosten. Hierzu werden die in einer jährlichen Ablesung ermittelten Einzelverbräuche addiert. Die Verbrauchskosten der Kostenart werden durch die Summe der Einzelverbräuche dividiert und der ermittelte Betrag in Euro pro Einheit mit dem Verbrauch des Einzelnen multipliziert. Kostenbestandteile, die pro Wohnung (z.B. Grundgebühren) oder auch pro Zähler erhoben werden, werden durch die Genossenschaft auch bezogen auf die Wohnung oder den Zähler abgerechnet.

Die Summe dieser Einzelwerte ergibt Ihren Kostenanteil Wasser / Abwasser.

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