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Mitgliedschaft in der Genossenschaft

Wohnen als Mieter oder als Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft? Welche Gründe und Vorteile sprechen für eine Mitgliedschaft in der Genossenschaft gegenüber einem normalen Mietverhältnis?

Zu den klassischen Vorteilen, die die Genossenschaft bietet, zählen u.a.: 

  • Sicherheit:
    Wohnungsgenossenschaftsmitglieder haben ein lebenslanges Nutzungsrecht an ihrer Wohnung.
  • Langfristig günstige Mieten:
    Eine Wohnungsgenossenschaft arbeitet nicht gewinnorientiert, eine kostendeckende Mietgestaltung steht im Fordergrund unserer Kalkulation.
  • Demokratische Mitbestimmung:
    Wohnungsgenossenschaftsmitglieder können Einfluss auf die Geschäftspolitik der Genossenschaft nehmen.
  • Finanzielle Förderung durch den Staat: (derzeit stehen leider keine Förderprogramme zur Verfügung)
    Wohnungsgenossenschaftsmitglieder erhalten im günstigsten Fall den größten Teil ihrer Geschäftsanteile als Zuschuss vom Staat zurück.
  • Individuelle Wohnbetreuung durch eine kompetente Wohnungsgenossenschaft

Einer der Grundsätze der Genossenschaft ist die Genossenschaftliche Demokratie. Diese stellt sich wie folgt dar: 

  • Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung sind die Säulen genossenschaftlichen Lebens
  • Die Mitglieder der genossenschaftlichen Gremien (Vorstand, Aufsichtsrat) müssen immer auch Mitglieder der Genossenschaft sein
  • Es entscheidet kein Nicht-Mitglied über alle die Genossenschaft betreffenden Angelegenheiten, der Einfluss außenstehender Interessen ist ausgeschlossen
  • Die Mitglieder haben demokratische Mitbestimmung und Mitentscheidung z.B. bei der Modernisierung und anderen bedeutsamen Maßnahmen
  • Die Mitglieder haben vielfältige Möglichkeiten der Mitgestaltung und der aktiven Umsetzung des genossenschaftlichen Lebens (z.B. Projektgruppen Sozialmanagement, Wohnumfeld, Vermietung)
  • Über die Mitarbeit in den Projektgruppen wirken sie an der Entscheidungsfindung der Gremien mit
  • Bis zum 30.06. eines jeden Jahres muss der Vorstand die ordentliche Mitgliederversammlung einberufen und dort unter anderem den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) vorlegen
  • Die Mitgliederversammlung beschließt über die Verwendung des Bilanzgewinns, sie wählt die Mitglieder des Aufsichtsrates
  • Der Aufsichtsrat ist der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig
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