skip to content

Allgemeine Hinweise

Allemeine Hinweise zur Betriebskostenabrechnung

Der folgende kleine Ratgeber stellt einen kurzen Leitfaden zum leichteren Verständnis der jährlichen Betriebskostenabrechnung dar. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Antworten auf Ihre spezifischen Fragen bezüglich Ihrer Betriebskostenabrechnung erhalten Sie durch ihren persönlichen Ansprechpartner in der Verwaltung.

Dieser Ratgeber wurde auf Grund von häufiger gestellten Fragen unserer Mitglieder und Mieter durch unser Team erstellt.

Laut BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Betriebskosten-Abrechnung spätestens 12 Monate nach Ablauf des Abrechnungsjahres zu erstellen. 

Für die Abrechnung der verbrauchsabhängigen Betriebskosten (Heizung, Warmwasser, Wasser und Abwasser) hat die WoGe Süd eG ein Abrechnungsunternehmen vertraglich gebunden.

Die Ermittlung und die Darstellung der Gesamtkosten erfolgt je Wirtschaftseinheit (in der Regel ist dies ein Wohnhaus).

Up