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Aktuelle Themen

Änderungen im Zahlungsverkehr

Benno Lehmann (benno) on 13.10.2025

Im Oktober 2025 ist eine neue EU-Verordnung in Kraft getreten, die den Zahlungsverkehr innerhalb des SEPA-Raums noch sicherer machen und frühzeitig vor Fehlüberweisungen und Betrug schützen soll. Bei Sammel- und Einzelüberweisungen im EBICS- und HBCI-Zahlungsverkehr wird automatisch eine Empfängerüberprüfung (engl. Verification of Payee, VoP) durchgeführt, welche für Sie als Bankkunde kostenfrei ist.

Seit dem 9. Oktober 2025 sind Banken und Zahlungsdienstleister verpflichtet, vor der Ausführung einer Überweisung den Namen des Zahlungsempfängers mit der IBAN abzugleichen, um Betrug und Fehlüberweisungen zu verhindern. Das Ergebnis wird als Ampelsystem angezeigt: grün für eine genaue Übereinstimmung, gelb für eine teilweise Übereinstimmung und rot für keine Übereinstimmung. 

 

Wie funktioniert VOP?

 

Prüfung:  Die Empfängerbank prüft, ob der angegebene Name mit dem bei ihr hinterlegten Kontoinhaber-Daten übereinstimmt.

 

Rückmeldung:  Das Ergebnis wird in Form einer Rückmeldung an den Zahlenden übermittelt, meist als Ampelsystem.

 

  • Grün: Der Name und die IBAN stimmen überein. Die Überweisung wird wie geplant ausgeführt. 
  • Gelb: Es gibt Abweichungen (z. B. fehlende Umlaute oder andere Aliase). Der Zahlende wird über die Abweichung informiert und kann entscheiden, ob er die Zahlung trotzdem ausführen möchte. 
  • Rot: Keine Übereinstimmung. Der Zahlende wird informiert und kann die Zahlung ebenfalls ablehnen. 

 

Damit uns Ihre Zahlungen (Miete, Nebenkosten und Sonstige) künftig erreichen, achten Sie bitte darauf, beim Zahlungsempfänger unsere komplette Firmierung einzutragen. Diese lautet Wohnungsgenossenschaft Frankfurt (Oder) Süd eG.

 

Sofern Ihre Zahlungen trotz richtiger Eingabe des Zahlungsempfängers nicht durchgeführt werden, kann es laut unserer Hausbank daran liegen, dass der EZB-Server aufgrund der Vielzahl von Überprüfungen überlastet ist. Unsere Hausbank empfiehlt daher, die Zahlung zu einem späteren Zeitpunkt nochmals zu versuchen. Sofern Sie uns ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt oder einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank eingerichtet haben, ändert sich für Sie nichts.

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